Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Investitionsgarantien sind seit Jahrzehnten ein etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Das Förderinstrument trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Wachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Anlageland und in Deutschland bei.
Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Informationen zu weiteren Außenwirtschaftsförderinstrumenten der Bundesregierung finden Sie unter www.bmwi.de unter dem Stichwort Außenwirtschaftsförderung.
Aktuelles
01. Februar 2019
Nachfrage nach Investitionsgarantien 2018 deutlich gestiegen, BMWi Pressemitteilung
24. JANUAR 2019
NfA - Bundesgarantien für Indien und Argentinien sind wieder möglich
21. JanuaR 2019
17. JANUAR 2019
Webinar: Investitionsgarantien für deutsche kleine und mittlere Unternehmen in Lateinamerika
16. JANUAR 2019
Indien: Wiedereröffnung des Deckungsschutzes
9. JANUAR 2019
Alle Förderinstrumente des Bundes auf einem Blick
Exporte
Hermesdeckungen schützen Exportgeschäfte, insbesondere in schwierige und risikoreiche Märkte, vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen / politischen Gründen.
Investitionen
Investitionsgarantien bieten deutschen Unternehmen Schutz gegen politische Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und
Schwellenländern.
Rohstoffe
UFK-Garantien unterstützen die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland und sichern die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.
Was sind Investitionsgarantien ?
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Lösungen für den Mittelstand
Die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland unterstützen insbesondere den Mittelstand auf dem gemeinsamen Weg in das Auslandsgeschäft.