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Schaden und Entschädigung

Politischer Schaden

Im Schadensfall umfasst die Investitionsgarantie Verluste an der Kapitalanlage oder deren Erträgen, soweit die Verluste durch politische Maßnahmen oder Ereignisse in dem Anlageland verursacht worden sind (siehe auch "Abgesicherte Risiken").

 

Schadensvermeidung und -minderung

Bei einem drohenden Schaden kann auf diplomatischer Ebene Geleitschutz im Wege schadensvermeidender oder -mindernder Maßnahmen ergriffen werden, um in Ihrem Interesse den Fortbestand Ihres Vorhabens im Anlageland zu sichern. 

Zudem ist der Bund grundsätzlich bereit, sich an sachgemäßen Kosten der Schadensabwendung oder -minderung zu beteiligen, soweit die entsprechenden Maßnahmen auf Weisung oder mit Zustimmung des Bundes vorgenommen werden. 

 

Bei einem drohenden Schaden gilt es zunächst, folgende Grundregeln zu beachten 

  • Melden Sie uns Risiko erhöhende Umstände unverzüglich.
  • Veranlassen Sie alle nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, um den Eintritt eines Schadensfalls abzuwenden oder zu mindern, wobei Sie hierbei etwaige Weisungen des Bundes zu befolgen haben. 
     

Schadensbeurteilung und Entschädigung

Trotz intensiver diplomatischer Bemühungen kann der Eintritt des Schadensfalles nicht in jedem Fall verhindert werden. Das sich an einen Entschädigungsantrag anschließende Verfahren folgt einem klaren Ablauf:

  • Der Bund nimmt die erforderliche Prüfung vor, ob bei Ihrem Projekt ein Schadensfall unter der Garantie eingetreten ist. Die Beurteilung bestimmt sich nach Völkerrecht, insbesondere nach den auf völkerrechtlicher Ebene mit dem Anlageland vereinbarten Investitionsschutzbestimmungen und der internationalen Rechtsprechung zum Völkerrecht, sowie ergänzend nach deutschen Rechtsgrundsätzen.
  • Soweit der Bund bei Ihrem Investitionsprojekt den Eintritt eines Schadensfall anerkannt hat, bemisst sich die Ihnen zustehenden Entschädigungssumme nach den von Ihnen für die garantierte Kapitalanlage erbrachten Leistungen (Einbringungswert), sofern der Zeitwert der Kapitalanlage den Einbringungswert nicht unterschreitet. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall in der Regel 5 %. 
     

Wir stehen Ihnen von der Schadensvermeidung bis zu einer evtl. Schadensprüfung- und -abwicklung als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Für die optimale Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und stimmen mit Ihnen die erforderlichen Schritte ab.

Anita Lohkamp

Portfoliomanagement, Rechtsberatung, Schadensberatung

Dr.  Benjamin Siering

Portfoliomanagement, Rechtsberatung, Schadensberatung

Farina Rütters

Portfoliomanagement, Rechtsberatung, Schadensberatung

Tilmann Prechtl

Projektberatung, Rechtsberatung, Schadensberatung