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Menschenrechte

Grundsätze

Die Berücksichtigung von Menschenrechten nimmt einen hohen Stellenwert in der Außenwirtschaftsförderung ein. Insbesondere bei Projekten, die durch Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt werden, erwartet die Bundesregierung, dass Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Von den Unternehmen erwartet die Bundesregierung, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit den etablierten Kanon der Menschenrechte beachten. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze) zu verhalten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) formuliert ist.
 

Die Bundesregierung stellt daher hohe Anforderungen an die Projektprüfung bei der Übernahme von Investitionsgarantien. Menschenrechtliche Auswirkungen, die einen unmittelbaren Bezug zu den geprüften Projekten haben, sind seit langem ein wichtiger Bestandteil der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte

Umsetzung

Im Rahmen dieser Prüfung werden menschenrechtliche Aspekte wie z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung, Rechtmäßigkeit von Landerwerb und Umsiedlung, Schutz indigener Völker, Schutz von Kulturerbe, Konsultationsmöglichkeiten der Betroffenen, Arbeitnehmerrechte (inkl. Versammlungsfreiheit, Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, Recht auf Bewegungsfreiheit etc.), der Schutz von Minderheiten und besonders verletzlichen Gruppen sowie die Existenz eines Beschwerdemechanismus untersucht. 

In diesem Zusammenhang werden die veröffentlichten Berichte der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS), bei der NKS eingegangene Beschwerden sowie bestimmte damit zusammenhängende Ereignisse und Problemstellungen (z. B. die Nichtteilnahme eines Unternehmens, s. u.) in der Projektprüfung berücksichtigt. An die NKS können sich Organisationen sowie Einzelpersonen wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass gegen die OECD-Leitsätze verstoßen wurde. Die deutsche NKS ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt.

Das BMWK und das Bundesministerium der Finanzen entscheiden im Interministeriellen Ausschuss zusammen mit den innerhalb der Bundesregierung für internationale Aspekte der Menschenrechte verantwortlichen Ministerien (Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), ob Investitionsgarantien übernommen werden oder nicht. Die Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Eine Indeckungnahme erfolgt, wenn alle beteiligten Ressorts die nationalen und internationalen Vorgaben erfüllt sehen.

Nationaler Aktionsplan (NAP)

In Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung vom Dezember 2016 wurden die bestehenden Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt:

  • Den Menschenrechten, die bislang schon einen Teilaspekt der Umwelt- und Sozialprüfung darstellten, wird eine stärkere Eigenständigkeit und Sichtbarkeit im Prüfverfahren eingeräumt. Soweit dies erforderlich ist, werden die bestehenden Prüfverfahren durch eine projektbezogene Human Rights Due Diligence ergänzt. 
     
  • In den Antragsformularen wird ein Hinweis auf den hohen Stellenwert von menschenrechtlichen Aspekten sowie auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufgenommen.
  • Die NKS wird als Beschwerdestelle gestärkt. Die Bundesregierung behält sich vor, Unternehmen, die nicht am Schlichtungsverfahren der Nationalen Kontaktstelle teilnehmen, von Investitionsgarantien auszuschließen.
     

 

Johanna Wohlgemuth

Nachhaltigkeit