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Verfahren zur Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten

Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten nach nationalen und internationalen Vorgaben

Nachhaltigkeit in ihren verschiedenen Dimensionen ist ein wichtiger Aspekt der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich werden nur Investitionen gefördert, welche die diesbezüglichen Bedingungen im Anlageland verbessern oder deren mögliche negative Auswirkungen vertretbar sind. Zur Herstellung eines kohärenten Vorgehens innerhalb der Außenwirtschaftsförderinstrumente orientiert sich das Verfahren an den OECD Common Approaches für die Exportkreditgarantien des Bundes. Weitere internationale Leitlinien, z. B. im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte werden umgesetzt.

 

Ablauf der Prüfung von Umwelt-, Sozial und Menschenrechtsaspekten

Screening

Zunächst wird geprüft, ob Ihr Projekt einer vertieften Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte unterzogen werden muss und welche Aspekte relevant für die Prüfung sind. Hierzu wird das Vorhaben im Hinblick auf seine potenziellen Risiken für das Projektumfeld bewertet.

Kategorisierung

Je nach Umfang der potenziellen Umwelt- und Sozialrisiken erfolgt anschließend eine Einordnung in eine der folgenden 3 Kategorien: A, B und C. Diese legt fest, wie umfangreich die Prüfung ist. Projekte der Kategorie A und B unterliegen einer vertieften Prüfung. Eine weitere Prüfung von Kategorie C Projekten erfolgt allenfalls hinsichtlich einzelner Aspekte, wenn solche im Screening identifiziert worden sind.

Prüfung

Mindestvoraussetzung für die Übernahme einer Garantie ist, dass die nationalen Standards des Anlagelands eingehalten werden. Investitionen mit relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken werden einer umfassenden Prüfung unterzogen. Als Maßstab werden für die relevanten Bereiche die Performance Standards der International Finance Corporation sowie die sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe angelegt.

Kategorie A-Projekte haben potenziell signifikant nachteilige Umwelt-, Sozial- und/oder Menschenrechtsauswirkungen. Entsprechend gelten hier höhere Anforderungen an die Prüfung der möglichen Auswirkungen: Es muss ein Umwelt- und Sozialgutachten (Environment & Social Impact Assessment (ESIA)) vorgelegt werden. Bei Projekten der Kategorie B wird eine Prüfung mit Fokus auf die wesentlichen im Screening identifizierten Risiken mit internationalen Standards vorgenommen. 

Überwachung

Je nach Relevanz der Auswirkungen muss der Garantienehmer regelmäßig über die Situation und weitere Entwicklung des Projekts auch hinsichtlich der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte berichten. Im Fall von Beanstandungen kann die Bundesregierung Abhilfe verlangen.

 

Welche Informationen werden benötigt?

Die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung wird von unseren Sustainability Experten betreut. Diese sind gerne bereit, Antragstellern Einzelaspekte der Prüfung zu erläutern und bei der Informationsbeschaffung oder anderen notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Am besten, Sie treten frühzeitig mit ihnen in Kontakt.

Soweit notwendig, werden auch Projektbesichtigungen vor Ort vorgenommen, die deutschen Botschaften vor Ort einbezogen oder auch externe Expertise (Consultants) in Anspruch genommen.

Weitergehende Informationen finden Sie zudem im Merkblatt – „Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte“.