DIA-Report Nr. 67
31.08.2026
Allgemeine informationen
Veröffentlichung des deutschen und englischen Halbjahresberichts
Der Halbjahresbericht 2026 für die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland steht Ihnen nun in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden neue Garantien mit einem Volumen von 0,4 Milliarden Euro übernommen. Die abgesicherten Projekte verteilen sich auf zwölf Länder.
Nach Anzahl der genehmigten Anträge liegt die Ukraine vorn, gefolgt von Serbien und Taiwan.
Beim Volumen der genehmigten Anträge belegt hingegen Argentinien den ersten Rang, gefolgt von der Ukraine und der Volksrepublik China.
Garantien wurden für Investitionen in sieben Zielländern der im November 2023 in Kraft getretenen Diversifizierungsstrategie übernommen. Verbesserte Deckungskonditionen kamen zudem bei besonders klimafreundlichen Projekten in der Ukraine und Taiwan zur Anwendung.
Verfahrensvereinfachungen
Im Rahmen der Verfahrensvereinfachung bei den Investitionsgarantien wurde ein neues Antragsformular eingeführt, welches Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung steht.
Außerdem wurde ab dem 1. August 2026 die USM-Prüfung (Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte) durch einen Einstiegscall ergänzt, der den bisherigen standardmäßigen USM-Fragebogen ersetzt und projektspezifische Risiken frühzeitig identifiziert. Damit wird das Prüfverfahren für viele Anträge deutlich verschlankt. Zusätzlich wurde für Kleinprojekte mit einer Kapitaldeckung von bis zu 2,5 Mio. Euro eine neue Kategorie K mit einem deutlich vereinfachten Verfahren eingeführt. Weitere Informationen zu den Verfahrensvereinfachungen der USM-Prüfung finden Sie hier.
Freihandelsabkommen zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Mexiko (EUMFTA)
Der für Investitionsgarantien zuständige Interministerielle Ausschuss (IMA) hat bei seiner Deckungsentscheidung im ersten Halbjahr 2026 erneut bestätigt, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Mexiko (EUMFTA), das sogenannte „modernisierte Globalabkommen“, bereits als künftige Rechtsschutzgrundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien für deutsche Investitionen in Mexiko zu berücksichtigen ist. Derzeit bietet noch der am 23. Februar 2001 in Kraft getretene deutsch-mexikanische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) den maßgeblichen Rechtsschutz für deutsche Investitionen in Mexiko. Mit Inkrafttreten des EUMFTA und der darin enthaltenen Investitionsschutzregelungen wird der IFV als Rechtsschutzgrundlage abgelöst.
Das EUMFTA wurde am 22. Mai 2026 von der EU und Mexiko beim EU-Mexiko-Gipfel unterzeichnet und muss nunmehr ratifiziert werden. Darüber hinaus wurde 2025 erstmals eine positive Entscheidung zur Deckungsübernahme für deutsche Projekte im Zusammenhang mit einer Holdingkonstruktion in Mexiko getroffen.
Deckungspraxis
Ägypten
Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) hat in seiner August-Sitzung einer Garantieübernahme für das neu investierte Kapital bei einem Projekt sowie zwei Laufzeitverlängerungen bereits bestehender Garantien für Projekte in Ägypten zugestimmt. Angesichts der wirtschaftlichen Lage im Land gilt für Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/oder Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) weiterhin eine von sechs auf neun Monate verlängerte Auszahlungsfrist.
Ägypten ist zudem Teil der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien, so dass vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen.
Kenia
Ebenfalls positiv entschieden hat der IMA über die Übernahme einer Garantie für das investierte Kapital und die fälligen Erträge bei einem Vorhaben in Kenia. Hier kam die neue USM-Kategorie K für Kleinprojekte mit einer Kapitaldeckung von bis zu 2,5 Mio. Euro erstmals zur Anwendung.
Auch bei Kenia handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie der Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen.
Ukraine
Zudem hat der IMA bei zwei Projekten in der Ukraine vollumfänglichen Garantieschutz für das investierte Kapital und – sofern beantragt – auch für die fälligen Erträge unter Einbeziehung des Kriegsrisikos gewährt. Bei einem der Projekte kam ebenfalls die USM-Kategorie K zur Anwendung.
Mit Blick auf Investitionsgarantien für Projekte in der Ukraine beobachtet die Bundesregierung die Lage fortlaufend mit dem Ziel, das Land bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Die Übernahme von Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine erfolgt auf Einzelfallbasis unter Berücksichtigung der jeweiligen Risikosituation. Für Ukraine-Anträge werden - zunächst befristet bis Ende 2027 - keine Antragsgebühren erhoben.
Republik Moldau
Auch für ein Projekt in der Republik Moldau hat der IMA Garantien für das investierte Kapital übernommen. Für beteiligungsähnliche Darlehen wurde die bisherige Deckungspraxis bestätigt und damit die Auszahlungsfrist im KT- und Moratoriumsfall von sechs auf neun Monate verlängert.
Vietnam
Darüber hinaus hat der IMA eine vollumfängliche Garantieübernahme für das bei einer Investition in Vietnam eingesetzte Kapital gewährt.
Da Vietnam gleichfalls Teil der Diversifizierungsstrategie des Bundes ist, kamen auch bei diesem Projekt vergünstigte Garantiekonditionen für den Garantienehmer zur Anwendung.
Veranstaltungen
Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und Näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.
17. Mitteldeutscher Exporttag
Die acht IHKs aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen veranstalten am 23.09.2026 den 17. Mitteldeutschen Exporttag in der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) in Dresden.
Mit aktuellen Themen im internationalen Geschäft, Stimmen aus der Praxis sowie Einzelberatungen durch 30 Experten aus dem Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern und IHK-Länderexperten für Polen und Tschechien bietet das jährliche Fachtreffen der Außenwirtschaft Unternehmen in Mitteldeutschland eine Plattform für das Auslandsgeschäft. Thematisiert werden insbesondere die Auswirkungen der US-Zollpolitik, globale Marktverwerfungen und unternehmerische Perspektiven aus den drei Bundesländern.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Herwig Maaßen (herwig.maassen@pwc.com) zu Fragen und Informationen rund um das Thema „Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen. Individuelle Beratungstermine können vorab gebucht werden.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.
Webinarreihe Ukraine
Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft organisiert im Zusammenwirken mit PwC und verschiedenen Wirtschafts- und Fachverbänden eine interaktive Webinarreihe „Team Deutschland – Den Wiederaufbau der Ukraine gemeinsam voranbringen".
Das Online-Format greift für den praxisnahen Austausch besonders relevante Themen auf und wird durch einen kurzen Impuls von Fachexpertinnen und -experten aus der Ukraine ergänzt, die einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Sektor geben.
Nachfolgend finden Sie die nächsten Termine und inhaltliche Schwerpunkte:
· 24. September – Energie & Energie-Infrastruktur / Erneuerbare Energie: Weitere Informationen finden Sie hier.
· 29. Oktober – Landwirtschaft, Agrarindustrie & Agrar-Verarbeitung: Weitere Informationen finden Sie hier.
· 26. November – Industrie, Metallurgie & Maschinenbau / „Green Steel“: Weitere Informationen finden Sie hier.
· 10. Dezember – Bau & Immobilienwirtschaft / Baustoffe / Rohstoffe: Weitere Informationen finden Sie hier.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Matthias Koster (matthias.koster@pwc.com) das Förderinstrument praxisnah vorstellen und zu Fragen und Informationen rund um das Thema "Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen.
Ost-West-Forum Bayern 2026
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie Bayern International laden am 05.10.2026 in die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ein.
Unter dem Titel „Neue Impulse für das Auslandsgeschäft: Ost- und Südosteuropa im Fokus" informiert die kostenfreie Netzwerkveranstaltung über aktuelle Entwicklungen und Geschäftschancen in der Region. Praxisbeispiele, Marktanalysen und Fachsessions zeigen Strategien für ein resilientes Auslandsgeschäft auf.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Ihnen Herwig Maaßen (herwig.maassen@pwc.com) zu Fragen und Informationen rund um das Thema „Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.
Wirtschaftsgipfel Afrika 2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg veranstaltet am 06.10.2026 gemeinsam mit seinen Partnern den 5. Wirtschaftsgipfel Afrika in der Messe Stuttgart.
Die Veranstaltung bietet Impulse und Diskussionen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und den Ländern des afrikanischen Kontinents. Schwerpunkte sind die unternehmerischen Potenziale zur Diversifizierung von Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie der Zugang zu wachsenden Märkten.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Ihnen Matthias Koster (matthias.koster@pwc.com) zu Fragen und Informationen rund um das Thema „Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.