DIA-Report Nr. 51

18.12.2023

Deckungspraxis

Kasachstan

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat in seiner Dezember-Sitzung  Garantien für das bei einem Projekt in Kasachstan zu investierende Kapital übernommen.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in Kasachstan ist der am 10. Mai 1995 in Kraft getretene deutsch-kasachische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV). Erstmalig hat der Bund aufgrund der Zugehörigkeit Kasachstans zur Länderauswahl der Diversifizierungsstrategie bei den Investitionsgarantien sowie der vom IMA festgestellten besonderen klimapolitischen Förderungswürdigkeit des Projekts verbesserte Deckungskonditionen zur Anwendung kommen lassen. Im Einzelnen handelt es sich um eine Halbierung des Selbstbehalts von 5 % auf 2,5 % sowie eine Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts auf 0,40 %.


Deckungspraxis

Südafrika

Der IMA hat darüber hinaus auch positiv über einen Antrag im Zusammenhang mit einer Investition in Südafrika entschieden. Hierbei wurde einer vollumfänglichen Deckung des Kapitals zugestimmt.

Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in Südafrika entscheidet der Bund auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Südafrikas und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen/politischen Situation des Landes. Um dem erhöhten Rechtsschutzrisiko im Vergleich zu einem gültigen IFV Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme bei Projekten in Südafrika grundsätzlich ein erhöhtes Garantieentgelt von 0,55 % p. a. festgesetzt. Südafrika ist jedoch ebenfalls Teil der Länderauswahl der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien. Folglich hat der IMA die Garantie auch hier erstmalig mit vergünstigten Deckungskonditionen in Form einer Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie einer Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts auf 0,495 % p.a. übernommen.


Deckungspraxis

Taiwan

Ebenso wurde in der IMA-Sitzung im Dezember auch positiv über Anträge für eine Investition in Taiwan entschieden. Dem deutschen Investor konnte hierbei umfassender Schutz für das Kapital gewährt werden.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Allerdings sind Investitionen in Taiwan grundsätzlich auf Basis der taiwanischen Rechts-ordnung garantiefähig, wenn sie in Übereinstimmung mit der taiwanischen Gesetzgebung durchgeführt und erforderlichenfalls genehmigt worden sind. Aufgrund der vom IMA festgestellten besonderen klimapolitischen Förderungswürdigkeit des Projekts kamen die entsprechenden, verbesserten Deckungskonditionen in Form eines auf 2,5 % reduzierten Selbstbehalts sowie eines um 20 % reduzierten Entgeltsatzes auf 0,4 % p. a. zur Anwendung.


Deckungspraxis

Ukraine

Der IMA hat auch erneut über diverse Anträge für Investitionen in der Ukraine positiv entschieden.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen. Aufgrund der vom IMA festgestellten besonderen klimapolitischen Förderungswürdigkeit eines der abgesicherten Projekte kamen dort auch die entsprechenden, verbesserten Deckungskonditionen in Form eines auf 2,5 % reduzierten Selbstbehalts sowie eines um 20 % reduzierten Entgeltsatzes auf 0,4 % p. a. zur Anwendung.


Über den Tellerrand geschaut

Markterkundungsreise des OAV nach Indonesien

Der Ostasiatische Verein e.V. (OAV) führt im Zeitraum vom 19. bis 23. Februar 2024 in Kooperation mit der AHK Indonesien, dem VDMA Medizintechnik, der GHA und Spectaris, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Markterkundungsreise nach Indonesien durch. Indonesien ist Teil der Länderauswahl der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien. Die Markterkundungsreise bietet deutschen Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, eine einzigartige Gelegenheit, gute Kontakte zum Zielmarkt Indonesien zu knüpfen. Ziel ist es, umfassende Einblicke in den indonesischen Markt hinsichtlich Marktentwicklungen, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen zu gewinnen. Zusätzlich werden wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Markteintritt vermittelt. Die Reise bietet nicht nur informative Aspekte, sondern auch die Möglichkeit, diverse indonesische Medizintechnikhersteller zu besuchen, an Round-Table-Events teilzunehmen und an einem Pitching-Event mit dem nationalen Fachverband indonesischer Hersteller der Medizintechnik teilzunehmen.

Anmeldung

Weitere Informationen zum Programm und Details zur Anmeldung finden Sie hier.