DIA-Report Nr. 49

28.08.2023

Deckungspraxis

Ägypten

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) hat in seiner August-Sitzung über Anträge für eine Investition in Ägypten positiv entschieden. Hierbei wurde einer vollumfänglichen Deckung des Kapitals zuzüglich der Erträge mit einer von sechs auf neun Monate verlängerten Auszahlungsfrist für KT-/ZM-Fälle zugestimmt. Darüber hinaus wurden zentrale vertragliche Verpflichtungen des ägyptischen Staates im Rahmen der Zusagendeckung (BZ-Deckung) in den Garantieumfang einbezogen.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 22. November 2009 in Kraft getretenen deutsch-ägyptischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben.

Bei Ägypten handelt es sich um ein Land der Compact with Africa (CwA)-Initiative. Investitionen in Projekte in CwA-Ländern unterstützt der Bund auch durch Maßnahmen bei den Investitionsgarantien, im vorliegenden Fall durch eine Befreiung von der Antragsgebühr. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.


Deckungspraxis

Ukraine

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV. Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken ab. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen. Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund hat der IMA im Rahmen der aktuellen Sitzung erneut positiv über Anträge für das bei einer deutschen Investition in der Ukraine eingesetzte Kapital entschieden. Darüber hinaus hat der IMA auch eine vollumfängliche Deckung von Kapital und Zinsen eines beteiligungsähnlichen Darlehens für das Projekt in der Ukraine übernommen. Hintergrund dieser zuletzt verbesserten Deckungspraxis für Darlehen ist die durch die Nationalbank der Ukraine per 16. Juni 2023 beschlossene Aufhebung der Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen (z. B. durch Investitionsgarantien des Bundes). Der IMA hat daher die bislang bestehenden Deckungsbeschränkungen für beteiligungsähnliche Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften (Ausschluss der Risiken aus Konvertierung, Transfer und Zahlungsmoratorien sowie Zurückstellung der Ertragsdeckung) ebenfalls aufgehoben. Weitere Informationen über die verbesserten Garantiekonditionen für die Ukraine finden Sie hier.


Deckungspraxis

Serbien

Der IMA hat sich in seiner aktuellen Sitzung nach längerer Zeit auch wieder mit Anträgen für eine Investition in Serbien befasst. Dabei wurde dem Investor eine vollumfängliche Deckung für das zu investierende Kapital sowie die Erträge gewährt.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Oktober 1990 in Kraft getretenen und für Serbien fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.


Deckungspraxis

Taiwan

Ebenso wurde in der IMA-Sitzung vom 23. August 2023 auch positiv über einen Antrag für eine Investition in Taiwan entschieden. Dem deutschen Investor konnte hierbei umfassender Schutz für das Kapital gewährt werden.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Allerdings sind Investitionen in Taiwan grundsätzlich auf Basis der taiwanischen Rechtsordnung garantiefähig, wenn sie in Übereinstimmung mit der taiwanischen Gesetzgebung durchgeführt und erforderlichenfalls genehmigt worden sind.


VERANSTALTUNGEN

UKRAINE: ERWEITERUNG DER STAATLICHEN ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXPORTKREDITGARANTIEN

Seit dem 27. Juni 2023 wurden die staatlichen Absicherungsmöglichkeiten für Exportkreditgarantien in die Ukraine erweitert. Zur Unterstützung der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird die derzeitige spezielle Regelung für Sammeldeckungen, nach der Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung von Banksicherheiten gewährt wurde, aufgehoben. Künftig sind neue Sammeldeckungen auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist.

Für die Investitionsgarantien verbesserte die Bundesregierung ebenfalls die Konditionen: So wurden die Deckungsbeschränkungen bei beteiligungsähnlichen Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften aufgehoben. Darüber hinaus werden, zunächst befristet bis 2025, keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge erhoben.

Die Veranstaltung am 29. August 2023 gibt einen Einblick, wie die erweiterten staatlichen Absicherungsmöglichkeiten Sie bei Ihren Investitionen und Exportgeschäften unterstützen können. Von Seiten des DIA-Teams der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Herr Herwig Maaßen teilnehmen und die aktuelle Deckungspraxis zur Ukraine vorstellen. Alle weiteren Details zu der Veranstaltung finden Sie hier.


VERANSTALTUNGEN

WEBINAR: CHANCEN UND HERAUSFORDERNUNGEN BEIM WIEDERAUFBAU DER UKRAINE

Am 12. September 2023 organisiert die IHK Cottbus in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) eine Informationsveranstaltung für Brandenburger Unternehmen zum Thema Chancen und Herausforderungen beim Wiederaufbau der Ukraine - Sektoren, Projekte, Finanzierung. Zielgruppe sind Brandenburger Unternehmen, die sich für die Projekte zum Wiederaufbau der Ukraine interessieren. Eine aktive Teilnahme am Wiederaufbau der Ukraine erfordert eine umfassende transparente Vorbereitung, Marktkenntnisse und Know-how. Das Webinar bietet Informationen zum Kennenler-nen der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven auf dem ukrainischen Markt und Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Herr Herwig Maaßen wird von Seiten des DIA-Teams der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG teilnehmen und Ihnen ausführliche Informationen zu den Investitionsgarantien präsentieren. Alle weiteren Infos zu der Anmeldung und der kostenfreien Veranstaltung finden Sie hier.