DIA-Report Nr. 41

02.11.2022

Allgemeine Informationen

Das neue DIA-portal ist online

Das neue Online-Portal der Investitionsgarantien des Bundes (DIA-Portal) steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Das DIA-Portal bietet deutschen Investoren die Möglichkeit, Anträge auf Absicherung ihrer Auslandsinvestitionen bequem online zu stellen. Ebenso können Interessenten unverbindliche Anfragen hinsichtlich der Deckungsfähigkeit ihrer Auslandsvorhaben stellen und direkt und einfach mit den Experten des PwC-Teams für Investitionsgarantien in Kontakt treten. Deutsche Unternehmen, die ihre Auslandsinvestitionen bereits abgesichert haben, können zudem ihre Garantien im DIA-Portal einsehen und verwalten. Das Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und alle im Portal abgelegten Unterlagen und Vorgänge werden fortlaufend aktualisiert.

Für weitere Informationen zum DIA-Portal, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der einzelnen Funktionen, besuchen Sie gerne die Informationsseite. Das neue DIA-Portal erreichen Sie unter folgendem Link.

Unsere Experten Lenard Kuc (kuc.lenard@de.pwc.com) und Herwig Maaßen (herwig.maassen@de.pwc.com) stehen Ihnen für weitere Fragen auch im Rahmen eines persönlichen Austauschs zu den einzelnen Funktionen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an.

Deckungspraxis

Philippinen

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat sich in seiner aktuellen Sitzung nach langer Zeit wieder mit einem Antrag für eine Investition auf den Philippinen befasst. Dabei wurde dem Investor eine vollumfängliche Deckung für das zu investierende Kapital gewährt.

Die für eine Garantieübernahme erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 1. Februar 2000 in Kraft getretenen deutsch-philippinischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben. Der Vertragstext nennt keine spezifischen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Für den freien Transfer von Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen sieht der Vertragstext vor, dass die Investitionen auf den Philippinen zugelassen und zum Zeitpunkt ihrer Vornahme den zuständigen philippinischen Regierungsorganisationen gemeldet worden sind.

Vietnam

Ebenso wurde in der IMA-Sitzung vom 26. Oktober 2022 auch positiv über einen Antrag für eine Investition in Vietnam entschieden. Dem deutschen Investor konnte hierbei umfassender Schutz für eingebrachtes Kapital und Erträge gewährt werden.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind bis zum Inkrafttreten des von der EU verhandelten Investitionsschutzabkommens (EVIPA) mit Vietnam – welches mittelfristig den IFV ersetzen wird – durch den am 19. September 1998 in Kraft getretenen deutsch-vietnamesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Wenn aufgrund der beantragten Laufzeit der Garantie mit einem Inkrafttreten des EVIPA noch während des Bestands der Garantie zu rechnen ist, prüft der Bund, ob die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen unter beiden Verträgen gegeben sind. Zuletzt wurde der für die Übernahme von Investitionsgarantien notwendige Rechtsschutz in Vietnam auch auf Grundlage des EU-Abkommens festgestellt. Die Anwendbarkeit des IFV setzt voraus, dass die Investition nach den einschlägigen vietnamesischen Rechtsvorschriften zugelassen ist.

Indien

Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien hat im Weiteren über einen Antrag im Zusammenhang mit einer Investition in Indien entschieden. Auch hierbei wurde einer vollumfänglichen Deckung von Kapital und Erträgen zugestimmt.

Der deutsch-indische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) wurde durch Indien mit Wirkung zum 3. Juni 2017 gekündigt. Angesichts der Bedeutung des indischen Marktes für deutsche Unternehmen hatte sich der Bund Anfang 2019 nach intensiver Risikoanalyse bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen auf Garantien für deutsche Investitionen wieder aufzunehmen und über solche Anträge nunmehr auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens zu entscheiden.

Veranstaltungen

der 73. Lateinamerika-tag 2022

Unter der Schirmherrschaft des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburgs, Dr. Peter Tschentscher, lädt der Lateinamerika Verein e.V. am 10. und 11. November jeweils von 8 Uhr bis 17 Uhr zum 73. Lateinamerika-Tag in Hamburg ein. Das Motto des diesjährigen Lateinamerika-Tages lautet: Lateinamerika-EU: neue Ansätze für eine traditionelle Beziehung.

An beiden Konferenztagen diskutieren internationale Experten und Branchenfachleute, welche neuen Ausrichtungen die transatlantischen Beziehungen annehmen könnten und wo Potenziale für beide Regionen auszubauen sind.

Von Seiten des DIA-Teams der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG werden Ihnen Ilma Johncock, Lara Dahlmann und Michael Huber-Saffer an einem Stand für Fragen und Informationen rund um das Thema Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum 73. Lateinamerika-Tag erhalten Sie auf der Webseite des Veranstalters. Der Veranstalter erhebt eine Teilnahmegebühr. Um frühzeitige Anmeldung wird gebeten.