Uganda
Filtern nach:
Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 19. August 1968 in Kraft getretenen deutsch-ugandischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Wie sich aus Ziffer (1) Buchstabe b) des Protokolls zu diesem Vertrag ergibt, bedarf es für dessen Anwendbarkeit einer Genehmigung der Investition nach den in Uganda geltenden Gesetzen über den Schutz ausländischer Kapitalanlagen oder einer besonderen Genehmigung über die Anwendung dieses Vertrages. Diese Genehmigung muss dem Bund bei der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Uganda erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Deckungsbeschränkungen sind nicht auszuschließen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.
Alle Angaben ohne Gewähr