Taiwan

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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Allerdings sind Investitionen in Taiwan grundsätzlich auf Basis der taiwanischen Rechtsordnung garantiefähig, wenn sie in Übereinstimmung mit der taiwanischen Gesetzgebung durchgeführt und erforderlichenfalls genehmigt worden sind. Bei einer Garantieübernahme auf Basis der taiwanischen Rechtsordnung ist nicht auszuschließen, dass der Bund ggf. ein erhöhtes Garantieentgelt erheben wird. Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen, alle in Taiwan erforderlichen Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr