Sudan

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 24. Januar 1967 in Kraft getretenen deutsch-sudanesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit grundsätzlich die Möglichkeit von Zulassungserfordernissen vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, im Sudan erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

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