Simbabwe

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 14. April 2000 in Kraft getretenen deutsch-simbabwischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertrag findet gemäß Artikel 9 nur auf Kapitalanlagen Anwendung, die im Zeitpunkt ihrer Zulassung ausdrücklich genehmigt werden. Diese Genehmigung müsste dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Simbabwe erforderliche Genehmigungen o.ä. einzuholen. 
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

Alle Angaben ohne Gewähr