Seychellen

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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Seychellen besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsschutz aufgrund der innerstaatlichen Rechtsordnung gewährt werden kann, müsste anhand eines konkreten Projektes geprüft werden. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, auf den Seychellen erforderliche Genehmigungen o.ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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