Sambia

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. August 1972 in Kraft getretenen deutsch-sambischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertrag findet gemäß Artikel 1 nur auf zugelassene Kapitalanlagen Anwendung. Diese Zulassung muss dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Sambia erforderliche Genehmigungen o.ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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