Demokratische Republik Kongo (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 22. Juli 1971 in Kraft getretenen Investitionsförderungs- und schutzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo gegeben. Die Anwendung des Vertrages setzt voraus, dass die Investition von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo zugelassen ist. Diese Zulassung muss im Zeitpunkt der Entscheidung über einen etwaigen Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in der Demokratischen Republik Kongo erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.

Bei der Demokratischen Republik Kongo handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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