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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Komoren besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Ob und ggf. in welchem Umfang eine Garantieübernahme für Investitionen auf der Grundlage der innerstaatlichen Rechtsordnung erfolgen kann, wird der Ausschuss zu gegebener Zeit bei einem entsprechenden Antrag erörtern. Der Ausschuss wird bei seiner Entscheidung über künftige Anträge die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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