Guinea (Compact with Africa-Land)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 14. August 2014 in Kraft getretenen deutsch-guineischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Guinea erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Guinea gehört zu den Ländern der "Compact with Africa" Initiative der Bundesregierung. Diese soll deutschen Unternehmen künftig die Absicherung von Direktinvestitionen gegen politische Risiken in ausgewählten afrikanischen Ländern erleichtern. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.

Weitere Länder der „Compact with Africa“ Initiative sind Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

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