Ghana (Compact with Africa-Land)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die Übernahme einer Bundesgarantie ist insbesondere von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 23. November 1998 in Kraft getretenen deutsch-ghanaischen Investitionsförderungsvertrag erfüllt. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Ghana erforderliche Genehmigungen o.Ä. einzuholen. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes sah sich der Bund zuletzt nicht in der Lage, die Ertragsdeckung in die Deckung einzubeziehen.

Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.

Ghana gehört zu den Ländern der "Compact with Africa" Initiative der Bundesregierung. Diese soll deutschen Unternehmen künftig die Absicherung von Direktinvestitionen gegen politische Risiken in ausgewählten afrikanischen Ländern erleichtern. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.

Weitere Länder der „Compact with Africa“ Initiative sind Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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