Gambia

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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Gambia besteht kein Investitionsförderungsvertrag. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsschutz aufgrund der innerstaatlichen Rechtsordnung gewährt werden kann, müsste anhand eines konkreten Projektes geprüft werden. Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen, in Gambia erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

Alle Angaben ohne Gewähr