Äthiopien (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

 
Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 4. Mai 2006 in Kraft getretenen deutsch-äthiopischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs.1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Äthiopien erforderliche Genehmigungen o.Ä. einzuholen. Der Bund hat sich zuletzt nicht in der Lage gesehen, die Ertragsdeckung in die Garantie mit einzubeziehen. Er wird bei seiner Entscheidung die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.

Bei Äthiopien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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