Äthiopien (Compact with Africa-Land)
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 4. Mai 2006 in Kraft getretenen deutsch-äthiopischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs.1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Äthiopien erforderliche Genehmigungen o.Ä. einzuholen. Der Bund hat sich zuletzt nicht in der Lage gesehen, die Ertragsdeckung in die Garantie mit einzubeziehen. Er wird bei seiner Entscheidung die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.
Äthiopien gehört zu den Ländern der "Compact with Africa" Initiative der Bundesregierung. Diese soll deutschen Unternehmen künftig die Absicherung von Direktinvestitionen gegen politische Risiken in ausgewählten afrikanischen Ländern erleichtern. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Länder der „Compact with Africa“ Initiative sind Ägypten, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.
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