Côte d'Ivoire (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 10. Juni 1968 in Kraft getretenen deutsch-ivorischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag erfüllt. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in der Elfenbeinküste erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Nach der bisherigen Entscheidungspraxis des Bundes liegt der Selbstbehalt für alle politischen Risiken bei 10 %. Weitere Deckungsbeschränkungen können nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Côte d'Ivoire handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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